Erstattungen & Stornierung — B2B

Stand: 14. Juli 2026 · Version 1.0

Diese Erstattungs- und Stornierungsrichtlinie der Sustamatic GbR, Georg-Schwarz-Str. 149, 04179 Leipzig, Deutschland („Sustamatic") beschreibt, ob und in welchem Umfang Entgelte für die kostenpflichtige Nutzung der Sustamatic-Plattform storniert oder erstattet werden. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sustamatic.de/agb); bei Widersprüchen gehen die AGB vor. Diese Seite kann für Ihre Unterlagen gedruckt oder als PDF gespeichert werden.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Richtlinie gilt für alle kostenpflichtigen Verträge über die Nutzung der von Sustamatic als Software-as-a-Service bereitgestellten Plattform („Service") zwischen Sustamatic und ihren Kunden. Sie konkretisiert die Regelungen der AGB zu Preisen, Laufzeit, Kündigung und Gewährleistung und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen.

1.2 Vertragspartner, Verkäufer und Rechnungssteller ist ausschließlich Sustamatic. Bestellung, Rechnungsstellung, Zahlungseinzug und etwaige Erstattungen wickelt Sustamatic unmittelbar mit dem Kunden ab.

1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen (AGB § 1.2).

2. Kein Verbraucher-Widerrufsrecht (B2B)

2.1 Das gesetzliche Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge (§§ 312g, 355 BGB) steht ausschließlich Verbrauchern (§ 13 BGB) zu. Da Sustamatic Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) schließt, besteht KEIN gesetzliches Widerrufsrecht.

2.2 Dem Kunden steht insbesondere keine 14-tägige Widerrufs- oder Rückgabefrist zu; mit Abschluss der Bestellung und Bereitstellung des Zugangs ist der Vertrag verbindlich. Ein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht räumt Sustamatic nicht ein.

2.3 Unberührt bleiben die gesetzlich zwingenden Rechte des Kunden sowie die in Ziffer 5 geregelten Erstattungsfälle.

3. Preise, Umsatzsteuer und Reverse-Charge

3.1 Es gelten die bei Bestellung ausgewiesenen Preise des gewählten Tarifs. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (AGB § 6.1).

3.2 Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU erfolgt die Rechnungsstellung bei Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG); die Umsatzsteuer schuldet und rechnet in diesem Fall der Kunde in seinem Sitzstaat ab.

3.3 Eine berechtigte Erstattung erfolgt in Höhe des tatsächlich vom Kunden geleisteten Betrags. Umsatzsteuerliche Korrekturen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; im Reverse-Charge-Verfahren wird der Nettobetrag erstattet.

4. Laufzeit, Kündigung und keine anteilige Erstattung

4.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft er auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden (AGB § 7.1). Kündigungen bedürfen der Textform; E-Mail genügt.

4.2 Die für die Mindestlaufzeit vereinbarten Entgelte sind in voller Höhe geschuldet. Kündigt der Kunde aus Gründen, die Sustamatic nicht zu vertreten hat — insbesondere aus Bequemlichkeit, wegen Nichtnutzung oder geänderten Bedarfs —, werden bereits gezahlte Entgelte nicht (auch nicht anteilig) erstattet; noch offene Entgelte der Mindestlaufzeit bleiben fällig.

4.3 Eine etwaige einmalige Einrichtungsgebühr entgilt die Ersteinrichtung und Bereitstellung des Zugangs. Sie ist nach Bereitstellung des Zugangs nicht erstattungsfähig, es sei denn, Sustamatic hat die Bereitstellung aus von ihr zu vertretenden Gründen dauerhaft nicht erbracht (Ziffer 5.2).

4.4 Entgelte für über das inkludierte Volumen hinausgehenden Verbrauch (Token-Mehrverbrauch) entstehen nutzungsabhängig und sind nach Entstehung nicht erstattungsfähig.

4.5 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (AGB § 7.2) bleibt unberührt. Kündigt der Kunde wirksam außerordentlich aus einem von Sustamatic zu vertretenden wichtigen Grund, richtet sich eine Erstattung nach Ziffer 5.

5. Erstattungen

5.1 Sustamatic gewährt keine allgemeinen Kulanz- oder Zufriedenheitserstattungen. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich in den folgenden Fällen:

  • doppelte, irrtümliche oder der Höhe nach fehlerhafte Belastung — in Höhe des zu viel gezahlten Betrags;
  • von Sustamatic zu vertretendes dauerhaftes Ausbleiben oder eine von Sustamatic zu vertretende wesentliche, nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist behobene Vertragsverletzung — begrenzt auf das im Voraus gezahlte Entgelt für den betroffenen, tatsächlich nicht nutzbaren Leistungszeitraum;
  • soweit zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Regelung der AGB eine Erstattung anordnet.

5.2 Der Umfang einer Erstattung nach Ziffer 5.1 ist auf den betroffenen, nicht erbrachten Leistungszeitraum begrenzt (zeitanteilig). Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht; die Haftungsregeln der AGB § 13 bleiben unberührt.

5.3 Nicht erstattungsfähig sind insbesondere Entgelte im Fall von Unzufriedenheit ohne Mangel, Nichtnutzung, geändertem Bedarf, unterlassener Kündigung sowie in Fällen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlerhafte oder unvollständige Eingaben, unterlassene Prüfung von Ergebnissen entgegen AGB § 4.2 und § 5, Sperrung wegen Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug nach AGB § 9.6).

6. Ablauf und Erstattungsweg

6.1 Erstattungs- und Stornierungsanliegen richtet der Kunde in Textform an billing@sustamatic.de bzw. darius.enache@sustamatic.de unter Angabe der Rechnungsnummer und einer nachvollziehbaren Begründung. Sustamatic prüft berechtigte Anliegen unverzüglich, in der Regel innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang aller erforderlichen Angaben.

6.2 Eine berechtigte Erstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel und in derselben Währung wie die ursprüngliche Zahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Sustamatic erhebt hierfür kein gesondertes Entgelt.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, laufende Entgelte wegen behaupteter Mängel eigenmächtig zu mindern oder zurückzubehalten (AGB § 12.3). Sein Recht, zu viel gezahlte Entgelte nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzufordern, sowie sein Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Gerichtsstand und die übrigen Schlussbestimmungen gilt AGB § 16.

7.2 Diese Richtlinie ergänzt die AGB. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den AGB gehen die AGB vor.

7.3 Diese Richtlinie wird in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Im Fall von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.